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Verkaufs- und Lieferbedingungen Anlagen

 

Grundsätzliches

Die vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen sind integrierender Bestandteil unseres Angebots, bzw. unserer Auftragsbestätigung. Es gelten ausschliesslich diese unsere Bedingungen, Angebot, Auftragsbestätigung und schweizerisches Recht. Weitere oder anderslautende Abmachungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns. Bedingungen des Bestellers, Käufers oder dessen Vertreter sind unwirksam, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprochen haben.

 

Angebot und Auftragsbestätigung

Angebot und Zeichnungen bleiben unser Eigentum und dürfen Dritten nicht zur Kenntnis gebracht werden. Das Angebot ist unverbindlich. Verbindlichkeit wird erlangt durch die bereinigte, detaillierte Auftrags-bestätigung nach Abklärung aller Einzelheiten. Wo notwendig werden Ausführungszeichnungen und Pläne erstellt. Zum Einverständnis betreffend Gestaltung, Bestückung und Abmessungen sind die Pläne und Zeichnungen "Gut zur Ausführung" durch den Käufer zu Unterzeichnen.

 

Preise

Dauer der Gültigkeit gemäss Angebot/Auftragsbestätigung, längstens jedoch 3 Monate. Danach gelten die aktuellen Tagespreise.

 

Zahlung

Sofern nichts anderes schriftlich bestätigt wurde gelten für Lieferungen ab CHF 10'000.-- die folgenden Zahlungsbedingungen:
30 % bei Auftragserteilung, innert 10 Tg netto
30 % bei Versandbereitschaft
30 % 30 Tg nach Ablieferung netto
10 % nach Genehmigung der Bauabrechnung,
spätestens jedoch 60 Tg nach Ablieferung.

 

Liefertermin / Lieferfrist

Die Lieferfrist gilt ab bereinigter Auftragsbestätigung und Plänen "Gut zur Ausführung". Vorbehalten bleiben Verzögerungen durch späte technische oder andere Angaben, erst spät mögliche Baumasskontrollen, unvorhergesehene Hindernisse und höhere Gewalt. Konventionalstrafen sind ausgeschlossen. Verzögerungen in der Ablieferung berechtigen nicht zum Rücktritt vom Kauf oder Ersatz für irgendwelchen daraus entstehenden Schaden zu verlangen.

 

Ablieferung

Ab Werk. Spätestens mit dem Abgang der Produkte ab Werk gehen alle Risiken zu Lasten des Käufers, selbst wenn die Lieferung franko oder einschliesslich Montage erfolgt. Dies gilt auch bei Beförderung mit unseren eigenen Tranportmitteln. Die Transportversicherung wird nur auf Verlangen und auf Kosten des Käufers abgeschlossen. Der Gefahrenübergang findet genau so statt, sobald die Ware versandbereit ist.

 

Montage

Wurde Montage der Produkte vereinbart, ist folgendes zu beachten, sofern von uns nichts anderes schriftlich bestätigt wurde:
Der Montageort muss ebenerdig mit Rollmaterial zugänglich sein. Allfällig benötigtes Hilfspersonal oder Transportvorrichtungen für Ablad und Einbringung sind kostenlos zur Verfügung zu stellen. Spezialtransporte, Kranzüge, Stockwerkzuschlag u.Ä. werden in Regie nach Aufwand verrechnet. Die Montage der Einrichtungen erfolgt auf den fertig gestellten Baukörper, sofern nichts anderes definiert wurde. Mit Montagebeginn werden auch Geräte und Apparate eigener oder fremder Herkunft angeliefert.
Die Montage erfolgt "in einem Zuge". Anderweitiges wie z.B. Unterbrüche, Materialeinlagerungen u.Ä. Verzögerungen werden nach Aufwand verrechnet. Dasselbe gilt auch für Wartezeiten und Anlieferverzögerungen, auch dann, wenn eine Montagepauschale eingerechnet ist.
Für bauseitige Geräte- und Apparate-Lieferungen gelten unsere entsprechenden Einbaubedingungen.

 

Installationen, Medien- und Energieanschlüsse

Bauseits zu erstellen sind: Sanitär-, Elektro-, Gas- und Lüftungsinstallationen sowie Kamine, Tankleitungen und alle anderen notwendigen bauseitigen Arbeiten.
Bauseits vorzusehen, zu liefern und zu montieren sind alle notwendigen, den Vorschriften und der fachgerechten Ausführung entsprechenden Installations-Apparate und -Materialien wie z.B. Ventile, Verteiler, Ablaufgarnituren, Abzweigdosen, Schalter, Steckdosen, Schläuche, Briden, Brandschutz und Ähnliches. Das Anschliessen der Anlagen und Apparate hat durch bauseitige Fachpersonen zu erfolgen.

 

Schutz der Einrichtungen und der gelieferten Ware

Die Chromstahl-Oberflächen sind mit einer Schutzfolie versehen. Sie verhindert Kratzer durch leichte Einwirkungen auf die Oberfläche, z.B. wischen mit weichen Besen oder Lappen. Kein Schutz gegen Schlag und hohe Flächenpressung. Die Entfernung der Schutzfolien erfolgt bauseits, erst bei der Endreinigung. Gelieferte und/oder eingebaute Apparate sind unverpackt, ev. mit Schutzfolien versehen. Der Käufer, bzw. dessen Vertreter / Bauleitung sorgt nach erfolgter Lieferung / Montage der Einrichtungen, Produkte und Apparate für genügend Schutz vor Schlag, Beschmutzung und Beschädigung. Schäden irgendwelcher Art an Bauteilen oder Diebstahl werden nur anerkannt, wenn Sie nachweisbar durch eigenes Personal verursacht wurden.

 

Abnahme

Allfällige Montagearbeiten sind unmittelbar nach erfolgter Ausführung durch den Käufer oder dessen Vertreter zu kontrollieren und zu bestätigen. Die Übernahme erfolgt nach Meldung der abgeschlossenen Montagearbeiten.

 

Reinigung und Inbetriebnahme

Die Reinigung gelieferter und/oder montierter Einrichtungen erfolgt bauseits / seitens Käufer, z.B. durch Fachpersonen. Schutzfolien werden erst dann bauseits entfernt. Zu beachten sind die Reinigungshinweise der Lieferanten / Hersteller.
Für die Inbetriebnahme sind die gängigen Vorschriften und die der Lieferanten / Hersteller zu beachten. Der Inbetriebnahme geht die Reinigung voraus. Ebenso sind vorher sämtliche Anschlüsse korrekt durchzuführen.

 

Garantiebestimmungen

Die Garantiefrist beginnt mit der Ablieferung und beträgt 1 Jahr. Während der Garantiezeit werden Teile, die nachweisbare Material- oder Fabrikationsfehler aufweisen und dadurch schadhaft oder unbrauchbar wurden, so rasch als möglich instand gestellt oder ersetzt. Zu diesem Zweck sind beanstandete Teile franko an den Lieferanten / Hersteller zu versenden. Sie gehen bei Ersatz in das Eigentum des Lieferanten über. Ortsgebundene Einrichtungen werden so weit als möglich an Ort und Stelle repariert.
Ausgeschlossen sind Garantieleistungen bei unsachgemässer Behandlung, unsachgemässem Gebrauch, mangelhafter Wartung, übermässiger Beanspruchung u.Ä., sowie für Verschleissteile.
Für Erzeugnisse fremder Herkunft gelten die Garantiebestimmungen der betreffenden Hersteller.
Weitergehende Schadenersatzansprüche für mittelbare und unmittelbare Folgeschäden werden wegbedungen.

 

Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Die Eintragung des Eigentumsvorbehaltes oder des Bauhandwerkerpfandrechtes bleibt vorbehalten.

 

Anerkennung

Mit der Auftragserteilung anerkennt der Käufer als Erstes die Einzelheiten des Angebotes, bzw. der Auftragsbestätigung und unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen. Ergänzende, auch später hinzukommende Vertragsbestandteile, wie sie z.B. in vorgefertigten Standard-Kauf- und Werkverträgen zu finden sind, insbesondere bei Widersprüchen und Pauschal-Verweisen auf Normen, folgen, wenn sie nicht grundsätzlich unwirksam sind, immer an zweiter Stelle.

Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von RAMETALL.

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INOX-Küchen in der Farbe TitanBlack mit Easy-2-Clean Oberfläche bei original geschliffener INOX-Haptik

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Die aktuelle Kochstellenlüftung Hauben-Typ ALH-23 wird auch als Umluftgerät angboten, wenn Abluft nicht möblich ist.    ---->>>  Mehr Info: Umlufthaube ALH-23

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In der Photo-Galerie für Chromstahl-Küchen sind Bilder fortlaufend aktualisiert.

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In der Photo-Galerie für Chromstahl-Küchen sind Bilder fortlaufend aktualisiert.